Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg
Testament und Erbrecht
Wenn Sie sich darüber Gedanken machen, wie die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen abgesichert werden können und was mit Ihrem Eigentum und anderen Vermögenswerten nach Ihrem Tod passiert, sollten Sie grundsätzlich ein Testament erstellen.
Ohne ein Testament entscheidet die gesetzliche Erbfolge, wer erbt, sodass der Mensch an Ihrer Seite, Ihre Kinder, Ihre Verwandten und Freunde oder Ihre Lieblings- Wohltätigkeitsorganisation möglicherweise nicht ohne Streit oder Missgunst von Ihrem Vermögen profitieren können. Wenn Sie hingegen ein Testament erstellen, ist es wichtig, dass Sie Informationen und Ratschläge erhalten, auf die Sie sich verlassen können. Ich stehe Ihnen bei der Abfassung Ihres Testaments und beim zukünftigen Umgang mit Ihrem Nachlass nach Ihrem Tod mit meinem Wissen und meiner Erfahrung persönlich gerne zur Verfügung.
Patientenverfügung
Vollmacht
Um Ihren Willen im Falle der eigenen Nichtentscheidungsfähigkeit in guten Händen zu wissen, sollte eine Patientenverfügung - falls Sie eine Person Ihres Vertrauens haben - durch eine (Vorsorge-) Vollmacht ergänzt werden. Diese sichert eine Handlungsfähigkeit in Ihrem Sinne und zu Ihren Gunsten ab. Für eine Vollmacht gibt es verschiedene Inhalte und gegebenenfalls Formvorschriften, die auf Ihren Willen und Ihre Bedürfnisse sinnvoll angepasst werden können.
Es ist gut die rechtlichen Möglichkeiten und Folgen zu kennen, damit Sie fundierte Entscheidungen über den weiteren Weg treffen können.
Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie hierbei umfassend.
